Kanzleigeschichte
Im Jahre 1921 wurde die Kanzlei durch Rechtsanwalt Herbert Oelmann gegründet. Ein Schwerpunkt der Kanzlei bestand damals in der Strafverteidigung. Nach dem Tod des Kanzleigründers führte sein Sohn, Rechtsanwalt Heinz-Gerhard Oelmann die Kanzlei fort. Sie erhielt jetzt eine zivilrechtliche Ausrichtung mit den Schwerpunkten im Vertragsrecht und Forderungsmanagement, d.h. Einzug von Forderungen für Handwerk, Handel und Gewerbe.
Im Jahre 1986 übernahm der jetzige Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Hermann B. Wahrenburg die Kanzlei. Seit Juli 2010 besteht eine Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Stephan Kahl.