Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz ist für den Arbeitnehmer wohl der wichtigste Punkt im Arbeitsrecht. Die meisten Kündigungsschutzprozesse enden für den Arbeitnehmer erfolgreich oder mit einem für den Arbeitnehmer günstigen Abfindungsvergleich, wenn sie von vornherein fachgerecht in Angriff genommen werden.
Von ausschlaggebender Bedeutung ist dabei die Einhaltung der gesetzlichen Klagefrist von 3 Wochen. Diese Frist beginnt mit der Aushändigung bzw. dem Zugang der Kündigung. Eine Kündigung muss lt. gesetzlicher Regelung immer schriftlich erfolgen. Der Arbeitnehmer sollte die Frist nach Möglichkeit nicht bis zuletzt ausschöpfen, sondern unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung anwaltlichen Rat und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Eine wichtige Empfehlung für den Arbeitnehmer ist, auf keinen Fall eine Kündigung schriftlich zu akzeptieren oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, bevor nicht anwaltlicher Rechtsrat eingeholt worden ist.